Stand: Mai 2025 · 24Flex · Maik Taedcke
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Maik Taedcke · Einzelunternehmen · 24Flex
Teutoburger-Wald-Straße 13 · 15827 Blankenfelde-Mahlow
Mobil: 0174 839 4580 · E-Mail: info@24flex.de
-- nachfolgend „Auftragnehmer“ --
und seinen Kunden (privat und gewerblich), nachfolgend „Auftraggeber“, über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Gebäudereinigung, Facility Management, Gartenpflege, Winterdienst, Concierge-Service und verwandten Tätigkeiten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten gleichermaßen für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Anfragen per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder WhatsApp stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande durch: (a) schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, (b) beiderseitig unterzeichneten Auftragsvertrag oder (c) tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung nach Beauftragung.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen, Erweiterungen oder Reduzierungen des Leistungsumfangs sind schriftlich zu vereinbaren und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen aus folgenden Bereichen:
Sonderleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert beauftragt und vergütet.
Vor Erstellung eines verbindlichen Angebots ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Besichtigung des Leistungsortes durchzuführen. Der Auftraggeber hat hieran mitzuwirken.
Angebote basieren auf den im Rahmen der Besichtigung oder durch Angaben des Auftraggebers ermittelten Daten. Wesentliche Abweichungen der tatsächlichen Gegebenheiten (z.B. Flächen, Verschmutzungsgrad) berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung der Vergütung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern den Zugang zum vereinbarten Leistungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zu ermöglichen. Erforderliche Informationen (z.B. Zugangscodes, Sicherheitsvorschriften) sind rechtzeitig mitzuteilen.
Notwendige Betriebsmittel, insbesondere Strom und Wasser in handelsüblicher Qualität, werden vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Gefahrenstellen, empfindliche Gegenstände, beschädigte Oberflächen oder besondere Materialien sind vor Beginn der Leistung schriftlich oder mündlich zu melden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an nicht gemeldeten Gefahrenquellen oder empfindlichen Bereichen.
Kann die Leistung aufgrund fehlenden Zugangs oder mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers nicht erbracht werden, wird eine Anfahrtspauschale gemäß Angebot in Rechnung gestellt.
Werden dem Auftragnehmer Schlüssel, Zugangskarten, Codes oder sonstige Zugangsmittel überlassen, werden diese sicher verwahrt und ausschließlich für die vereinbarte Leistungserbringung verwendet.
Die Übergabe von Zugangsmitteln wird schriftlich dokumentiert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
Bei Verlust von Zugangsmitteln ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Bei Vertragsbeendigung werden alle überlassenen Zugangsmittel unverzüglich zurückgegeben.
Sofern nicht anders vereinbart, werden sämtliche Reinigungsmittel, Maschinen und Arbeitsmaterialien vom Auftragnehmer gestellt und sind im Angebotspreis enthalten. Auf Wunsch werden umweltzertifizierte Produkte verwendet.
Stellt der Auftraggeber eigene Materialien oder Geräte zur Verfügung, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, die durch deren Ungeeignetheit oder mangelhafte Beschaffenheit entstehen.
Sonderreinigungsmittel für spezifische Materialien (z.B. Naturstein, Spezialböden) werden gesondert berechnet, sofern nicht im Angebot enthalten.
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
Rechnungen werden in der Regel elektronisch per E-Mail übermittelt. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Abrechnung monatlich im Nachhinein, sofern nicht anders vereinbart.
Zusatzleistungen über den vereinbarten Umfang hinaus werden zum vereinbarten Stundensatz oder nach gesonderter Vereinbarung abgerechnet. Fahrtkosten sind im Angebotspreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich gesondert ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Ab dem zweiten Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen auszusetzen.
Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich geltend zu machen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Dauerschuldverhältnisse werden auf unbestimmte Zeit oder für die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen; sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug, anhaltender Verweigerung des Zutritts oder unzumutbaren Arbeitsbedingungen am Leistungsort. Jede Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail).
Einzelaufträge können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden.
Bei Stornierung zwischen 48 und 24 Stunden vor Leistungsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 25 % der vereinbarten Nettovergütung fällig. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers wird eine Ausfallpauschale von 50 % fällig.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preise bei Dauerschuldverhältnissen angemessen anzupassen, insbesondere bei nachhaltiger Erhöhung von Lohnkosten (Mindestlohnerhöhung), Material- oder Energiekosten sowie allgemeinen Preissteigerungen.
Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % gegenüber dem zuletzt vereinbarten Preis steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich auszuüben ist.
Der Auftragnehmer dokumentiert die erbrachten Leistungen in geeigneter Form (z.B. Leistungsnachweise, Arbeitsprotokolle, Fotodokumentation). Fotodokumentationen werden ausschließlich zur Qualitätssicherung angefertigt, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Leistung gilt als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich Mängel rügt. Offensichtliche Mängel sind unmittelbar nach der Leistung anzuzeigen.
Mängel der erbrachten Leistung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Eine genaue Beschreibung des Mangels sowie – wenn möglich – eine Fotodokumentation sind beizufügen.
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung, die innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Mängelanzeige erfolgt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen.
Keine Mängel liegen vor bei normaler Abnutzung, witterungsbedingten Einflüssen, nicht mitgeteilten Besonderheiten des Leistungsortes oder Schäden durch ungeeignete Materialien des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages geeignete Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung. Eingesetzte Subunternehmer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ist der Auftragnehmer durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, extreme Witterungsereignisse) oder durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände (z.B. plötzliche schwere Erkrankung) an der Leistungserbringung gehindert, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer des Hindernisses.
In diesen Fällen besteht kein Schadensersatzanspruch. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber so früh wie möglich und bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Kann ein ausgefallener Einsatz nicht nachgeholt werden, entfällt die Vergütungspflicht für diesen Einsatz.
Winterdiensteinsätze erfolgen nach Wetterlage und vereinbartem Einsatzplan. Bei extremer Wetterlage können sich Einsatzzeiten verschieben; der Auftragnehmer ist in diesen Fällen von der Haftung für Verzögerungen befreit.
Die Streupflicht des Grundstückseigentümers verbleibt beim Auftraggeber, sofern nicht vertraglich ausdrücklich auf den Auftragnehmer übertragen. Sämtliche Winterdiensteinsätze werden mit Datum, Uhrzeit und ausgeführter Tätigkeit dokumentiert; diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Kommt es trotz ordnungsgemäß durchgeführtem Winterdienst zu Unfällen auf dem betreuten Areal, haftet der Auftragnehmer nur bei nachgewiesenem Verschulden.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
Keine Haftung besteht für: (a) nicht gemeldete Gefahrenquellen oder empfindliche Bereiche, (b) Schäden durch ungeeignete oder vom Auftraggeber beigestellte Materialien oder Geräte, (c) normale Materialabnutzung oder Witterungseinflüsse, (d) Folgeschäden aufgrund verspäteter Schadensanzeige. Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens.
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312b, 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
Der Auftraggeber kann ausdrücklich verlangen, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. In diesem Fall ist im Widerrufsfall für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil anteiliger Wertersatz zu leisten.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Auftraggeber vor Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt hat. Das Muster-Widerrufsformular wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über sämtliche betrieblichen und persönlichen Angelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter verpflichten sich, am Leistungsort die geltende Hausordnung sowie die Weisungen des Auftraggebers zu beachten. Mitarbeiter betreten den Leistungsort ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter gepflegt und in erkennbarer Arbeitskleidung auftreten und diskret sowie rücksichtsvoll arbeiten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Auftragnehmers (Blankenfelde-Mahlow). Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Mai 2025
Wirtschafts-Identifikationsnummer: DE462181116 · Handwerkskammer Potsdam